Schwerin (ddp-nrd). Geduldete Ausländer haben keine feste Aufenthaltserlaubnis, ihre Abschiebung ist aber ausgesetzt. Im Nordosten gibt es nach Angaben des Flüchtlingsrates rund 1500 Betroffene. Darunter sind rund 730 Langzeitgeduldete, die bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland leben. Nach mindestens einjährigem Aufenthalt in Deutschland können Ausländer mit dem Status der Duldung einer Beschäftigung nachgehen. Dafür muss eine Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit vorliegen. Ein Kriterium kann dabei sein, dass für die Arbeitsstelle keine deutschen oder europäischen Interessenten zur Verfügung stehen. Aus der Beschäftigung des Ausländers sollen sich laut Gesetz «keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt» ergeben.

Das Bundesprogramm «Arbeitsmarktrechtliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge» fördert mit Hilfe von Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds 43 Netzwerke für Flüchtlinge im Bundesgebiet. Dazu gehört das «Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge» (NAF) für Westmecklenburg.

Netzwerkmitglieder sind neben dem Flüchtlingsrat und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), der Verbund für Soziale Projekte (VSP), die privaten Arbeitsvermittlungen Agentur für Wirtschaft und Baltic Personal und die RegioVision GmbH Schwerin sowie die Schweriner Ausbildungs- und Fortbildungsgesellschaft SBW.

(Quellen: Agentur für Arbeit, NAF)

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