Dresden (ddp-lsc). Das wusste bis Ende November 2008 nicht jeder: Nach der Wende mussten in Sachsen nicht nur Lehrer, Beamte und Angestellte der Verwaltung Auskunft darüber geben, wie sehr sie in das politische System der DDR verstrickt waren. Auch Staatsminister hatten einen Fragebogen auszufüllen - zumindest wenn sie aus Ostdeutschland stammten.
Seit einem knappen Jahr wird Sachsen erstmals von einem Ostdeutschen regiert: Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) gehört der Staatsregierung seit 1999 an. Zuvor war er seit der Wende im Europäischen Parlament, zunächst als Beobachter, seit 1994 als Europaabgeordneter.
Als ihn im Herbst 1999 der damalige Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) zum Landesminister für Bundes- und Europaangelegenheiten berief, musste sich also auch Tillich ganz formal zu seiner DDR-Vergangenheit erklären. Die Staatskanzlei beließ es im Herbst 2008, als der «Spiegel» Tillichs frühere Angaben erstmals erbat, bei der Auskunft, dass Tillich die Fragen seinerzeit zutreffend und vollständig beantwortet habe.
In dem Exemplar des Fragenkatalogs für Ost-Minister, der der Nachrichtenagentur ddp vorliegt, wird zunächst Auskunft über Stasi-Mitarbeit verlangt - nicht nur über offizielle, inoffizielle und hauptamtliche Arbeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Auch darauf, ob jemand «gelegentlich», etwa «über Kontakte», zu denen der Betreffende beispielsweise «als Mitarbeiter örtlicher Staatsorgane» verpflichtet gewesen sei, für das MfS gearbeitet habe, hatten die Landesminister zum Amtsantritt zu antworten - mit Ja oder Nein, und wenn Ja, dann auch «in welcher Weise, wo und von wann bis wann».
Anzugeben waren im Weiteren selbst Mitgliedschaften in FDJ (Freie Deutsche Jugend), GST (Gesellschaft für Sport und Technik), DSF (Deutsch-Sowjetische Freundschaft) oder FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) sowie Tätigkeiten «auf Leitungsebene» von Betrieben. Auskunft wurde auch erbeten über beruflich oder gesellschaftlich bedingte Auslandsaufenthalte zu DDR-Zeiten - sowie über die Ausbildung: Wer eine «andere als allgemeinbildende» oder «berufsausbildende» durchlaufen habe, sollte dies angeben. Als Beispiel für das, was gemeint war, wurden «Parteischulen» angegeben.
Der Erklärungsvordruck enthält zudem einen Absatz, wonach dem Unterzeichner bekannt sei, dass das Land Sachsen berechtigt sei, «das Arbeitsverhältnis unter Umständen fristlos zu kündigen, wenn die vorstehenden Angaben unvollständig oder unwahr sind».
Unklar ist bislang, ob Tillich etwa die im Herbst 2008 bereits eingeräumte Teilnahme am Lehrgang der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft in Potsdam-Babelsberg als Teil einer «Ausbildung» angesehen und vor neun Jahren in der Erklärung angegeben hat - immerhin hieß das von der Staatskanzlei selbst publik gemachte Papier zur Vorbereitung des «Reservekaders» Tillich für den Rat des Kreises Kamenz ab 1987 «Ausbildungsprogramm». Den darin ebenso aufgeführten Besuch der einstigen CDU-Parteischule 1988 zur «politischen und fachlichen Weiterbildung» hat es indes laut Staatskanzlei nicht gegeben. Tillich habe «keine Parteischule besucht», teilte Regierungssprecher Zimmermann vor rund fünf Monaten mit.
ddp/tmo/ple

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