Damit stellt sich Deutschland höchster Datenschützer gegen die Forderung von BKA-Chef Jörg Ziercke. Der Präsident des Bundeskriminalamtes hatte angesichts der stark gestiegenen Zahlen bei der Online-Kriminalität eine rasche gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gefordert. Weil diese Daten fehlten, konnten nach seiner Darstellung im vergangenen Jahr 893 von 1046 Delikten, bei denen eine IP-Adresse des Täters bekannt war, nicht aufgeklärt werden. Insgesamt hätten Online-Straftaten im vergangenen Jahr um 32,7 Prozent zugelegt.
Anstelle der Speicherung aller Verbindungsdaten auf Vorrat sprach sich Schaar für das sogenannte «Quick Freeze»-Verfahren aus, bei dem nur bestimmte Daten für kürzere Zeit gespeichert werden. Laut BKA reicht diese Form der Speicherung aber nicht aus, um Internet-Kriminelle effizient zu verfolgen. Die Speicherung von Vorratsdaten über Internet- und Telefonverbindungen war vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 02. März 2010 gestoppt worden, da die gesetzliche Grundlage nicht ausreichend sei.
dapd


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