Datenschutz kontra BKA: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist strikt gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Von der Bundesregierung erwarte er, «dass sie sich im Zuge der anstehenden Überprüfung der europäischen Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie verstärkt für Alternativen einsetzt, die deutlich datenschutzfreundlicher sind», sagte Schaar am Montag auf dapd-Anfrage.
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Damit stellt sich Deutschland höchster Datenschützer gegen die Forderung von BKA-Chef Jörg Ziercke. Der Präsident des Bundeskriminalamtes hatte angesichts der stark gestiegenen Zahlen bei der Online-Kriminalität eine rasche gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gefordert. Weil diese Daten fehlten, konnten nach seiner Darstellung im vergangenen Jahr 893 von 1046 Delikten, bei denen eine IP-Adresse des Täters bekannt war, nicht aufgeklärt werden. Insgesamt hätten Online-Straftaten im vergangenen Jahr um 32,7 Prozent zugelegt.

Anstelle der Speicherung aller Verbindungsdaten auf Vorrat sprach sich Schaar für das sogenannte «Quick Freeze»-Verfahren aus, bei dem nur bestimmte Daten für kürzere Zeit gespeichert werden. Laut BKA reicht diese Form der Speicherung aber nicht aus, um Internet-Kriminelle effizient zu verfolgen. Die Speicherung von Vorratsdaten über Internet- und Telefonverbindungen war vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 02. März 2010 gestoppt worden, da die gesetzliche Grundlage nicht ausreichend sei.

dapd