Datenschützer Schaar warnt vor Missbrauch von Handyortung: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnt vor dem Umgang mit ortungsfähigen Mobiltelefonen und Smartphones. Angesichts der großen Zahl von Nutzern solcher Ortungssysteme würden auch Menschen an ihrem Aufenthaltsort ausfindig gemacht, die weder davon wissen, noch damit einverstanden wären, sagte Schaar der Zeitung «Sonntag Aktuell» laut Vorabbericht. «Diese heimliche Ortung muss gesetzlich und technisch soweit wie möglich unterbunden werden», forderte er.
Vergrößern Datenschützer Schaar warnt vor Missbrauch von Handyortung | Bild: © ad-hoc-news

Paragraf 98 des Telekommunikationsgesetzes verlange eine schriftliche Einwilligung, geortet werden zu können, sagte Schaar. Zudem müsse der Handynutzer bei jeder fünften Ortung per Textmitteilung (SMS) darüber informiert werden. Allerdings umgingen unseriöse Anbieter diese Regelung.

Bei Smartphones, die mit internetgestützter Technik arbeiten, entstünden durch die Ortung entstünden lückenlose Bewegungsprofile des Nutzers, kritisierte Schaar. Er forderte: «Der Nutzer darf nur geortet werden, so er es will. Zweitens muss er diese Funktion fallweise oder generell abschalten können. Und drittens geht es den Anbieter des Ortungssystems nichts an, wo sich der Nutzer selbst aufhält, während er etwa eine interaktive Straßenkarte aufruft.»

Schaar sagte, bei dienstlich genutzten Handys und Smartphones müsse der Arbeitgeber in die Ortung einwilligen. Das rechtfertige aber keinesfalls die lückenlose Überwachung der Mitarbeiter.

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