Gelsenkirchen/Herne (dapd-nrw). Der Anwohner hatte zusätzlichen Lärm befürchtet und deshalb gegen den vorzeitigen Start des größten Volksfestes in Nordrhein-Westfalen geklagt.
Das Verwaltungsgericht bewertete bei seiner Entscheidung die Interessen der Öffentlichkeit und Schausteller höher als die Anliegen des Anwohners. Für den Beginn der Kirmes am Donnerstagabend sei seit Wochen geworben worden, erklärte der Gerichtssprecher. Deshalb könne das Datum nun nicht kurzfristig verschoben werden.
Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.
dapd


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