Berlin (dapd). Aber durch die neuen Vorschriften könne zukünftig schneller auf die Ausbreitung der Krankheiten reagiert werden.
Demnach sollen Meldungen von Ärzten und Krankenhäusern künftig innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern vorliegen und nach spätestens nach vier Tagen dem Robert-Koch-Institut. Die derzeitige Meldepflicht liegt den Angaben zufolge bei 16 Tagen. Zudem sollen Ärzte und Krankenhäuser künftig auch Krankheiten wie Mumps, Röteln, Windpocken und Keuchhusten melden.
Im Sommer 2011 waren mehr als 4.000 Menschen an dem EHEC-Erreger erkrankt, etwa 50 Menschen starben an der Infektion mit dem aggressiven Darmbakterium.Häfen und Flughäfen müssen Kapazitäten für Notfälle schaffen
Durch die Zunahme des internationalen Warenverkehrs und der Fernreisen steige auch die Bedrohung, dass Epidemien schneller zu Pandemien würden, sagte Bahr. 'Globale Gefahren erfordern deshalb auch globale Antworten', sagte er.
Deshalb sollten durch das neue Gesetz an fünf deutschen Häfen und fünf Flughäfen Kapazitäten für gesundheitliche Notlagen geschaffen werden. Deutschland setzte damit internationale Gesundheitsvorschriften um.
dapd


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