Am 7. Dezember 1989 hatte der Runde Tisch beschlossen, mit der Erarbeitung einer neuen Verfassung zu beginnen. Rund 30 Mitglieder von Blockparteien, Einheitsgewerkschaft FDGB, aber auch von Bürgerrechtsgruppierungen gehörten der Arbeitsgruppe zum Teil abwechselnd an. 14 Experten aus Ost und West standen der Arbeitsgruppe zur Seite. Die Schriftstellerin Christa Wolf schrieb die Präambel.
Einen Gottesbezug wie im Grundgesetz hatte sie für die neue DDR-Verfassung nicht vorgesehen. Die Artikel zu den Menschen- und Bürgerrechten ähnelten denen des Grundgesetzes. Einen starken Fokus legte der Verfassungsentwurf auf den Umweltschutz und den Datenschutz. Auch die Möglichkeit von Volksentscheiden war im Entwurf verankert, wenn ein Volksbegehren mindestens 750 000 Unterschriften gefunden hätte. Ungewöhnlich ist der Artikel 54. «Wer sich um ein Mandat bewirbt, hat Anspruch auf den zur Vorbereitung seiner Wahl erforderlichen Urlaub», heißt es da.
Das föderale System der Bundesrepublik wollten die Verfassungsautoren in Grundzügen übernehmen. Geplant war die Rückkehr zu einer Gliederung nach Ländern sowie eine Länderkammer neben der Volkskammer. Als Staatsoberhaupt sollte ein Präsident fungieren. Mit Wilhelm Pieck hatte die DDR bis 1960 einen Präsidenten, später fungierte der Staatsratsvorsitzende als Staatsoberhaupt.
Ziel war, die Verfassung durch einen Volksentscheid 1990 bestätigen zu lassen. Am 5. April 1990 wurde der Entwurf vorgestellt. Doch die Diskussion über den Text wurde von den Ereignissen überrollt, der Zug in Richtung schnelle Deutsche Einheit war nicht mehr aufzuhalten. Am 25. April 1990 schmetterte die Volkskammer mit 179 gegen 167 Stimmen einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab, über den Verfassungsentwurf zu diskutieren.
Das Grundgesetz sah für die Wiedervereinigung zwei Möglichkeiten vor, die Erarbeitung einer neuen Verfassung oder den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. So kam es dann auch. Die Volkskammer beschloss in der Nacht vom 22. zum 23. August mit 294 zu 62 Stimmen «den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990.» Der PDS-Vorsitzende Gregor Gysi konstatierte um 2.47 Uhr: «Frau Präsidentin! Das Parlament hat soeben nicht mehr und nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober 1990 beschlossen.»
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