Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte am Dienstag im Internet einen Videoausschnitt und zwei Bilder eines gesuchten Sexualstraftäters veröffentlicht. Der Behörde lag eigenen Angaben zufolge ein Video vor, dass zwei Jungen im Alter von etwa 11 bis 15 Jahren an einem FKK-Strand bei der Durchführung von sexuellen Handlungen zeigt, die vom Täter angewiesen und aufgenommen wurden. Die Aufnahmen stammen aus dem Jahr 1993. Der Tatverdächtige ist darauf deutlich zu erkennen.
Nach dem öffentlichen Fahndungsaufruf gingen mehrere Hinweise ein, die zur Identifizierung des Mannes führten. Noch in der Nacht hätten Polizisten dessen Wohnung durchsucht, sagte der Staatsanwalt. Dabei hätten die Beamten zwar Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt entdeckt, das Material sei jedoch alt und stamme aus der Zeit vor der Verurteilung. Für eine strafrechtliche Verfolgung seien die Aufnahmen nicht mehr relevant. Das Verfahren gegen den 66-Jährigen werde eingestellt.
Die Videosequenz sei bei einer Wohnungsdurchsuchung auf dem Computer eines Beschuldigten in Thüringen entdeckt worden. «Wie es dorthin kommt, wissen wir nicht», sagte der Staatsanwalt. Das könne sich auch der 66-Jährige nicht erklären, er besitze nicht einmal einen Computer. Der Mann habe auf dem Revier seine Aussage gemacht und sei wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
Das BKA habe mit der Öffentlichkeitsfahndung «völlig korrekt» gehandelt, betonte Lückemann. Bei der Verbreitung des Videos handele es sich um eine aktuelle Straftat. Außerdem sei die Identität des Mannes auf dem Video nicht bekanntgewesen. Erst vor etwa sechs Wochen hatte die Behörde per Fernsehaufruf nach einem Kinderschänder gesucht. Der mutmaßliche Täter stellte sich noch im Laufe des Tages.
(Quellen: alle auf Anfrage)
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