Halle (dapd). In dem Gutachten werden die Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung evaluiert. Das Gericht hatte das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung in der vorliegenden Form als grundgesetzwidrig erachtet.
Das Gutachten steht dem Bericht zufolge im Widerspruch zu einem vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, wonach die Vorratsdatenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung eigentlich nicht benötigt wird. Dieses Gutachten war unlängst publik geworden.
dapd


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