Bundesgerichtshof weist Revision im Ki.Ka-Prozess ab: Der Bundesgerichtshof hat die Revision des ehemaligen Herstellungsleiters des Kinderkanals (Ki.Ka) gegen seine Verurteilung abgewiesen. Die Richter verwarfen diese als unbegründet, weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe, wie das Landgericht Erfurt am Mittwoch mitteilte.
Vergrößern Bundesgerichtshof weist Revision im Ki.Ka-Prozess ab | Bild: © dapd

Erfurt (dapd-lth).

Der Mann war im Sommer wegen Bestechlichkeit und Untreue vom Landgericht Erfurt zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte die Verteidigung Revision einlegt. Mit der Ablehnung ist das Urteil rechtskräftig.

Der MDR bezifferte den Gesamtschaden einschließlich der verjährten Fälle auf 8,2 Millionen Euro.

dapd