Bundesgericht entscheidet gegen höhere Nachzahlung für Getto-Rentner: Über 20.000 hoch betagte NS-Opfer erhalten keine höheren Renten-Nachzahlungen für ihre Arbeit in einem Getto. Das ergibt sich aus zwei Urteilen, die das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag gefällt hat. Der 13. Senat entschied, für die Rückwirkung von Überprüfungsanträgen bei sogenannten Getto-Renten gelte nichts anderes als auch sonst im Rentenrecht.
Vergrößern Bundesgericht entscheidet gegen höhere Nachzahlung für Getto-Rentner | Bild: © dapd

Kassel (dapd). Folglich stehe den beiden Klägerinnen nach der positiv beschiedenen Überprüfung ihrer vor Juni 2009 bindend abgelehnten Anträge eine Rückzahlung für vier Jahre zu.

Die Klägerinnen hatten erreichen wollen, dass ihnen Rente ab dem 1. Juli 1997 ausgezahlt wird. Das sieht das sogenannte Getto-Rentengesetz für alle Anträge vor, die bis Ende Juni 2003 gestellt wurden. Das war bei den ursprünglichen Anträgen der Klägerinnen der Fall.

Vertreter der Rentenkassen erklärten am Rande des Prozesses, bundesweit seien rund 22.000 ähnliche Verfahren anhängig.

Aktenzeichen: B 13 R 40/11 R, B 13 R 72/11 R

dapd