Kassel (dapd). Folglich stehe den beiden Klägerinnen nach der positiv beschiedenen Überprüfung ihrer vor Juni 2009 bindend abgelehnten Anträge eine Rückzahlung für vier Jahre zu.
Die Klägerinnen hatten erreichen wollen, dass ihnen Rente ab dem 1. Juli 1997 ausgezahlt wird. Das sieht das sogenannte Getto-Rentengesetz für alle Anträge vor, die bis Ende Juni 2003 gestellt wurden. Das war bei den ursprünglichen Anträgen der Klägerinnen der Fall.
Vertreter der Rentenkassen erklärten am Rande des Prozesses, bundesweit seien rund 22.000 ähnliche Verfahren anhängig.
Aktenzeichen: B 13 R 40/11 R, B 13 R 72/11 R
dapd


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