Würzburg (ddp-bay). Der Börsenverein des deutschen Buchhandels führt mit der Julius Maximilians Universität Würzburg einen Rechtsstreit wegen Urheberrechtsverletzungen. Wie der Justiziar des Vereins, Christian Sprang am Mittwoch auf ddp-Anfrage sagte, geht es darum, dass die Hochschule 500 der beliebtesten Lehrbücher eigenständig digitalisiert hat. Diese seien an Terminals in der Bibliothek nicht nur einsehbar gewesen, sondern hätten auch etwa auf einen USB-Stick abgespeichert und ausgedruckt werden können.
«Das ist etwas, was das neue Urheberrechtsgesetz eben nicht vorsieht», argumentierte Sprang. So habe sich die Uni Würzburg auf Kosten der Verlage zum «Wohltäter der Studenten» gemacht. Die Unterfranken hätten dies als erste Unibibliothek Deutschlands im großen Stil praktiziert. «Und jetzt musste man diesem Würzburger Ansatz einfach mal den Riegel vorschieben», begründete der Verbandsvertreter die Klage. Nach seinen Angaben hat die Würzburger Uni inzwischen reagiert und das Vervielfältigen unterbunden.
Die Hochschule weist die Anschuldigungen des Börsenvereins zurück. «Aufgrund eines technischen Fehlers war an wenigen Tagen das Herunterladen möglich», sagte Universitätsbibliotheksleiter Karl Südekum. Man habe den Fehler selbst bemerkt und korrigiert, bevor der Börsenverein die Abmahnung geschickt habe. Ansonsten sei sich die Hochschule keiner Schuld bewusst. «Wir tun nichts, was gegen Paragraph 52b des Urhebergesetzes verstößt», bekräftigte Südekum.
In dem Streit, dessen Auswirkungen auch viele andere deutsche Universitäten erfassen könnten, geht es um Geld. So argumentierte Sprang, die Würzburger hätten ja problemlos eine sogenannte Campus-Lizenz erwerben können. Mit der sei dann auch das Vervielfältigen eines Lehrbuches legal möglich. Schließlich müsse es ja einen Anreiz geben für Verlage und Anbieter, Lehrbücher zu schreiben.
Bibliothekschef Südekum konterte, dass die Universitäten eben nur begrenzte Mittel hätten und sich ein Standardwerk wie etwa den «Palandt» für rund 100 Euro nicht jeder Jura-Student leisten könne. Darum sei Würzburg der Bitte der Studenten gefolgt und habe wichtige Lehrbücher digitalisiert.
Strittig ist auch die Frage, ob Bibliotheken überhaupt berechtigt sind, Bücher einzuscannen. Nach Ansicht des Vereins soll nur eine digitale Fassung der Werke angeboten werden dürfen, wenn der Verlag vorher selbst eine digitale Version herausgebracht hat. «Wir überlegen, wegen des Verstoßes Klage einzureichen», sagt Justiziar Christian Sprang. Es müsse dem Urheber überlassen bleiben, ob und in welcher Form sein Werk auch digital aufbereitet werde.
Dieses Problem kann nach Überzeugung von Bibliothekschef Südekum nur ein Musterprozess klären. Sollten den die Verlage gewinnen, befürchtet er Schlimmes: «Wenn uns als Universitätsbibliotheken diese Möglichkeit genommen wird, sehe ich den Wissenschaftsstandort Deutschland gefährdet.»
(ddp)


























