Bosbach: Geschäfte mit Selbsttötungen endlich beenden
01.12.08 | 14:35 UhrEs ist gut, wenn die Staatsanwaltschaften die Durchsetzung des geltenden Rechts konsequent in Angriff nehmen. Aber Ermittlungen alleine wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz werden dem eigentlichen Unrechtsgehalt der Taten nicht gerecht. Der Staat darf sich nicht von Leuten, die aus der Lebensangst von Menschen ein Geschäft machen, auf der Nase herumtanzen lassen.
Die seit über zwei Jahren im Bundesrat von der SPD aufgehaltene Initiative der Länder Saarland, Thüringen und Hessen, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen, muss unverzüglich Gesetz werden. Der Bundesrats-Entschließung vom 04.07.2008 müssen endlich Taten folgen. Die SPD im Bundesrat und Bundestag ist aufgefordert, die Initiative der Länder nicht länger zu blockieren.
Die Strafbarkeit darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine Vereinigung gegründet wird. Gerade der Fall Kusch zeigt, dass auch Einzeltäter erfasst sein müssen. Die Strafbarkeit kann auch nicht von der Anmeldung eines Gewerbes abhängen. Es kommt darauf an, ob die Suizid-Beihilfe geschäftsmäßig betrieben wird.
Bei den bekannt gewordenen Opfern Kuschs handelt es sich durchweg nicht um todkranke Menschen, die einem ausweglosen Leiden selber ein Ende setzen wollten, sondern um hochbetagte Personen, die aus Unsicherheit und Zukunftsangst den Weg des Suizids gewählt haben.
Anstelle der Zuwendung und Hilfe für alte Menschen wird durch Kusch und Co. die Förderung des Suizids zum Geschäft gemacht. Das ist in einer humanen Gesellschaft unerträglich und unseres Rechts- und Sozialstaats unwürdig. Die Politik muss endlich handeln.
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