BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zinskontrolle, Behörde

Zinskontrolle (management of interest rates)

Eine staatliche Behörde setzt den Zinssatz allgemein oder auf bestimmten Teilmärkten fest mit dem Ziel, dass Leihkapital vorab den erwünschten Zwecken (etwa: Aufbau einer Rüstungsindustrie; Bau von Militairanlagen oder Prachtbauten) zugeführt wird. Siehe Zinssubvention.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen