BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zinsänderungsvorbehalt, Sparplänen

Zinsänderungsvorbehalt (variable interest clause)

Vor allem bei langfristigen Sparplänen seitens einer Bank eingefügte Nebenbestimmung, wonach der vereinbarte Zinssatz für die geleisteten Einlagen verringert werden kann. Siehe zur Erlaubtheit solcher Klauseln Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 74.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen