BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Wardein, Guardein

Wardein auch Guardein (coin examiner)

In früherer Zeit ein von der Münzherrschaft bestellter Beamter, welchem in erster Linie die Prüfung der Münzen oblag. Das Wardieren (assaying) geschah dabei vor allem als Feinheitskontolle in Bezug auf die vorgeschriebenen Metallbestandteile (Gold, Silber, Kupfer). Dazu benutzte der Wardein in der Regel einen Schmelzofen (Probierofen). In zahlreichen alten Dokumenten werden die Obliegenheiten des Wardeins (wie auch die Überwachung der Münzer-Werkstätten sowie die Verwahrung des amtlichen Prägestempels) festgelegt. Siehe Abnutzung, Alliage, Doublé- Münze, Fehlprägung, Geld, böses, Geld, schweres, Geschaugeld, Kaisermünze, Katzengeld, Kipper, Koala, Kurantmünze, Medaille, Münze, Münzpflege, Münzregal, Passiergewicht, Rändelung, Remedium, Revers, Scheidemünze, Schmelzofen, Wipper.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen