BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Wagnersches, Gesetz

Wagnersches Gesetz (law of increasing public expenditure)

Mit wachsender Vergesellschaftung (oftmals auch formuliert: mit dem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts) steigt die öffentliche Ausgabenquote, weil Privathaushalte immer mehr Aufgaben aus ihrem persönlichen Bereich an den Staat abwälzen; Individualbedürfnisse werden zu Kollektivbedürfnissen umgewandelt. -Dieses empirische Gesetz ist nach dem deutschen Nationalökonomen Adolph Wagner (1835-1917) benannt; wirtschaftsgeschichtlich lässt es sich jedoch sehr weit (Ägypten, Babylonien, Römerreich) genau zurückverfolgen. Siehe Defizitquote, Finanzpolitik, Finanzreferendum, Haushaltsdefizit, Kinder-Tagesbetreuung, Megamanie, Nachhaltigkeit, Octopus, Pensore-Theorem, Sozialstaat-Falle, Synergiepotentiale, Schuldenbremse, Schuldenquote, staatliche, Stabilitäts-und Wachstumspakt, Sozialstaat-Falle, Steuerlastquote, Subsidiaritätsprinzip, Tragfähigkeit öffentlicher Finanzen. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 58 (Projektion der Veränderung der Staatsausgaben aufgrund der Überalterung bis 2050, unterteilt auch nach einzelnen Ausgabesektoren und Ländern), Monatsbericht der EZB vom Februar 2007, S. 65 ff. (Tragfähigkeitslücke der öffentlichen Haushalte in der EU; mit vielen Übersichten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen