BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Vollkostendeckung, Leistungen

Vollkostendeckung (full cost calculation)

In Zusammenhang mit Leistungen der Zentralbank: diese sind zu Preisen abzugeben, welche der Kalkulation eines gewinnorientierten Unternehmens in allem entspricht. Für das Zentralbanksystem der USA (den 12 Federal Reserve Banks) durch die Monetary Control Act aus dem Jahr 1980 vorgeschrieben und durch verschiedene Ausführungsbestimmungen präzisiert.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen