BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Tag-along, Rights

Tag-along Rights (so auch oft im Deutschen gesagt)

Das vertraglich festgelegte Recht eines Investors auf die Veräusserung seiner Anteile, falls andere Vertragspartner (Eigentümer, Gesellschafter, Bank) ihrerseits Anteile verkaufen. Siehe Verkaufsbeschränkungen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen