BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Torgeld, Pfortengeld

Torgeld auf Pfortengeld (town gate fee)

Abgabe, die beim Betreten einer Stadt . durch eine Person (dann auch Fussgeld genannt) oder . durch ein (beladenes) Fahrzeug in Bargeld ehedem zu entrichten war; im zweiten Fall praktisch ein Binnenzoll, auch Oktroi (internal tariff) genannt. Der Ertrag aus dem Torgeld war häufig zum Unterhalt der Stadtmauern und Torwachen zweckgebunden; ein Teil wurde auch manchmal der Armenkasse zugewiesen. Inhaber eines Freibriefs waren von der Entrichtung des Torgelds in der Regel befreit; dieses galt mit der Zahlung des Permissionsgeldes als beglichen. Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Hafengeld, Krangeld, Schleusengeld, Wachtgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen