BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Steuerlastquote, Anteil

Steuerlastquote (tax load ratio)

Wenn nicht anders definiert der gesamthafte Anteil an Abgaben, die ein Unternehmen oder ein Privathaushalt an den Staat zu entrichten hat. Mit wachsendem Entwicklungsstand einer Volkswirtschaft steigt dieser Anteil, weil auch die Anforderungen an die staatlichen Aufgaben wachsen. -Ab einer bestimmten Höhe der Steuerlast veranlasst dies befähigte Arbeitskräfte und Unternehmen, sich im Ausland niederzulassen. Auch steigt der Anteil der Schwarzarbeit auf (fast) allen Märkten in der hochbesteuerten Volkswirtschaft. Siehe Sozialstaat-Falle, Wagnersches Gesetz.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen