BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Steuerberater, Erkenntnisse

Steuerberater (tax adviser)

Obgleich Steuerberater zwangsläufig vertrauliche Erkenntnisse in Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen gewinnen, gelten für sie (noch) nicht die Mitarbeiter-Leitsätze. Dasselbe gilt auch für Wirtschaftsprüfer. Siehe Public Company Accounting Oversight Board. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 8.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen