BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Schutzgeld, Dokumenten

Schutzgeld in alten Dokumenten auch Beschutzgeld (protection money)

Erpresstes Geld ("Pizzu") unter Androhung von Gewalt, meist durch darauf spezialisierte kriminelle Organisationen (Mafia, Cosa Nostra). Anderer Ausdruck für das frühere Schirmgeld: im Altertum von den Römern den Völkern mit rivalisierenden Gruppen (Galliern, Juden; denn das römische Heer musste bewaffneten Konflikten der verfeindeten Parteien zuvorkommen) auferlegt; in der Neuzeit als Abgabe, von den Dänen (Wikingern) auferlegt (Dänengeld); im Mittelalter eine Abgabe mit dem Zweck, Ansässige (vor allem Bürger mosaischen Glaubens in Städten) vor angeblicher oder tatsächlicher Bedrohung zu schützen (Judentribut; Jews tribute). Frühere Zahlung in Bargeld, um einen Freibrief (sicheres Geleit durch ein Gebiet) zu erlangen; Permissionsgeld. In alten Dokumenten auch für das Hütegeld im Sinne der Beitragszahlung in eine Schutzgenossenschaft gesagt. Siehe Dänengeld, Geleitgeld, Hussengeld, Hütegeld, Racheengel, Satisfaktionsgeld, Schirmgeld, Toleranzgeld, Umlage, Verbittsgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen