BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Schuldenbremse, Verbindung

Schuldenbremse (debt brake)

Verbindung der Einnahmen mit den Ausgaben des Staates derart, dass die Höhe der Einnahmen (ergänzt um einen konjunkturabhängigen Prozentsatz) die höchst zulässigen Ausgaben bestimmt; manchmal auch Ausgabenplafond (expenditure upper limit) genannt. Siehe Finanzreferendum, Kreditsperre, Stabilitätsund Wachstumspakt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen