BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Risikoübernahme-Grundregel, Risiken

Risikoübernahme-Grundregel (general rule of risk transfer)

Wer Risiken übernimmt, muss über ein gleich gutes Risikomanagement verfügen wie derjenige, welcher die Risiken weitergegeben hat und er sollte Verluste aus den Positionen mindestens ebenso gut verkraften können wie jener. Siehe Rückschlag-Effekt, Unterseeboot-Effekt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen