BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Remedium, Kurantmünzen

Remedium (remedy; tolerance)

Bei Kurantmünzen der (gesetzlich erlaubte) Münzfehler bei der Prägung. Nach dem deutschen Münzgesetz vom 7. Dezember 1871 war beispielsweise diese Abweichung auf zweieinhalb Tausendstel des Gewichts und zwei Tausendstel am Feingehalt der Goldmark begrenzt. Siehe Abnutzung, Alliage, Geld, böses, Lötigkeit, Münze, Passiergewicht. Rauhgewicht.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen