BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Rekognitionsgeld, Zahlung

Rekognitionsgeld ()

Eine frühere Zahlung, die bei Beglaubigung von Dokumenten sofort in Bargeld zu entrichten war. Eine Abgabe, die Schiffen beim Befahren bestimmter Flüsse auferlegt wurde. Siehe Furtgeld, Octroi, Rheinoctroi, Schleusengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen