BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Regel, Sarbanes-Oxley

Regel 404 (rule 404)

Nach der Sarbanes-Oxley Act aus dem Jahr 2002 stehen die Vorstandschefs von Unternehmen persönlich dafür gerade, dass die internen Kontrollsysteme die sehr strengen Auflagen des Gesetzes erfüllen. Die Wirtschaftsprüfer müssen die firmeneigenen Überwachungs-Einrichtungen durchleuchten und testieren. Für nichtamerikanische Unternehmen sehen manche darin eine übermässige Erschwernis, die Anlass zum Verlassen der US-Börsen werden könnte. Siehe Compliance, Delisting, Deregulierung, Wirtschaftsprüfer.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen