BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Privatplazierung, Eigenemission

Privatplazierung auch Eigenemission (private placement, und so auch oft im Deutschen gesagt und dann grossgeschrieben)

Schuldverschreibung, die am Euromarkt tätige Emissionshäuser bei einem beschränkten Kreis von Anlegern unmittelbar unterbringen. In Deutschland Angebot an einen kleinen Kreis von Kunden (institutionelle Anleger wie vor allem Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen) zum Kauf von Wertpapieren (insbesondere Anleihen), für die keine Börsenzulassung vorgesehen ist. Die Emission kann sehr rasch und kostengünstig untergebracht werden, weil die Ausgabe-Belastungen für die Prospekterstellung und Börseneinführung entfallen. Im weitesten Sinne: einer beschränkten Zahl von Investoren (Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungen) wird ein Angebot zur Übernahme von Titeln unterbreitet. -Das Spektrum anzubietender Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen eines solchen Angebots ist sehr viel breiter und attraktiver als eine Wertpapieremission über die Börse und deckt den gesamten Bereich der Finanzinstrumente, einschliesslich der vielen Formen des Mezzanin-Kapitals ab. Insbesondere können am ausserbörslichen Finanzmarkt wertpapierlose und damit kostengünstigere stimmrechtslose Beteiligungen (zum Teil mit erheblichen Steuervorteilen für Unternehmen und Anleger) angeboten und vertrieben werden. -Statistisch steigt der Anteil der Privatplazierungen gegenüber der Begebung von Anleihen über die Börse stetig an. Siehe Commercial Papers, Equity Kicker, Erstverlust-Tranche, Katastrophen- Anleihe, Kreditderivate, Krediterweiterung, Originator, Papiere, Private-Equity-Finanzierung, Prospektpflicht, Retrozession, Risikokapital, Titel, True-Sale-Verbriefung, Verbriefung. Single-Hedge-Fonds, Vertrieb, öffentlicher. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 183 f. (Bedingungen einer Erlaubnis für das Auflegen von Hedge-Fonds allgemein und des Vertriebs auf dem Wege der Privatplazierung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen