BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Prämie, Vergütung

Prämie (premium)

Allgemein jederart Vergütung (Entgelt, Provision, Bonifikation), im Regelfall in Geld ausgedrückt. Eine Zusatzentlohnung: neben der normalen Vergütung bezahlte geldliche Zuwendung, vor allem auch an Vorstandmitglieder einer Bank. Zugabe beim Warenverkauf. Belohnung, besonders für den Fund vermisster Gegenstände oder die Ergreifung von Straftätern. Gewinn bei Verlosungen aller Art (Lotterie, Lotto, Toto). Im Börsenhandel allgemein der Unterschied zwischen dem Nennwert und dem höheren Kurswert eines Wertpapiers, ausgedrückt in Prozent des Nennwertes. Betrag, welchen der Käufer eines Optionsrechts bezahlen muss und der Verkäufer dieses Rechts aufgrund seiner Leistung erhält, auf Verlangen des Käufers bis zum Verfalltermin jederzeit den Bezugswert zum vereinbarten Preis zu liefern bzw. abzunehmen. Leistung, welche der Versicherungsnehmer (policyholder) dem Versicherer für Übernahme des Versicherungsschutzes schuldet. Vom Staat gewährte Zuschüsse, um besondere wirtschaftliche Aktivitäten (wie früher etwa die Porzellanmanufaktur, heute Sparen, Wohnungsbau oder Ausfuhren) anzuregen. Das Entgelt, welche ein Vermögensverwalter für seine Dienstleistung berechnet. Siehe Agio, Aufgeld, Bonus, Facility Fee, Fringe Benefits, Gebühr, Hurdle Rate, Jubelgeld, Kobra-Effekt, Option, Report, Schlafgeld, Verlustübernahme, persönliche, Zinsverbot, Zuschuss.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen