BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Pfand, Unterlegung

Pfand (pledge; pawn)

Die zur Unterlegung (Besicherung) eines Darlehns zur Verfügung gestellte Sache. Siehe Faustpfand, Kinderpfand, Leichenpfand, Mobiliarkredit, Pensionsgeschäft, Tertiarisierung, Wucher.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen