BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Pensionsfonds, Vermögen

Pensionsfonds ([occupational] pensions fund)

Allgemein ein Vermögen (Kapitalstock) mit dem Zweck, in diesen einzahlenden Angestellten nach deren Zurruhesetzung ein Rente zu gewährleisten. Als global agierende Arbitrageure und Spekulanten, als Käufer von (oft riskanten) Papieren und selbst von Kunstwerken sind Pensionsfonds in den letzten Jahren besonders ins Visier der Aufsichtsbehörden geraten. Sie unterstehen aber bis anhin nicht der Finanzaufsicht. -Allein das CALPERS (California Public Employee Retirement System: ein Fonds kalifornischer öffentlicher Bediensteter) verwaltet derzeit ein Vermögen von über 100 Mrd USD. In Deutschland im engeren Sinne die durch eine eigenes "Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz" zugelassenen und überwachten Fonds, die Verträge nach dem Altersvermögensgesetz abschliessen dürfen. -In den USA, Grossbritannien und der Schweiz wird ein wesentlicher Teil der Altersvorsorge nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Fondsmanager handeln dabei nach professionellen Kriterien der Risiko-Diversifikation. Diese sind nicht nur für die Entwicklung des Aktienmarktes als Wertpapierkäufer von Bedeutung. Sie tragen auch dazu bei, die asymmetrische Informationen zu nivellieren. Siehe auch Ablauffonds, Altersvermögensgesetz, Anlegerschutz, Ausgewogen, Contractual Trust Arrangement, Credit Default Swap, Kreditverbriefung, Nominalwertgarantie, Occupational Pensions Regulatory Authority, Pensionsfonds- Richtlinie, Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen, Planvermögen, Prudent man standard of care, Regulierungs-Arbitrage, Straitjacking, Treuhandmodelle, Zertifizierung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2002, S. 25 ff., Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 81 (im Oktober 2005 in Kraft getretene Verordnung zur Berichterstattung von Pensionsfonds), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 80 (Neuregelung in Bezug auf die aufsichtliche Behandlung von Pensionsplänen), S. 86 (Deckungsrückstellungsverordnung; Kapitalausstattungsverordnung), den jeweilige Jahresbericht der BaFin (dort jedesmal Statistisches und Aufsichtsrechtliches) sowie die laufende Erfassung in der "Statistik des Euro-Währungsgebiets" im jeweiligen Monatsbericht der EZB; Monatsbericht der EZB vom Juni 2005, S. 19 ff. (Pensionskassen als Finanzintermediäre).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen