BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Pension, Lateinischen

Pension (pension)

Regelmässige Zahlung eines Ruhegehalts an eine Person; im besonderen an ehemalige Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Früher auch: aus öffentlicher Kasse zum ausdrücklichen Dank für das zum Nutzen des Gemeinwohls geleistete Dienste bezahltes Ehrengehalt für eine herausragende Person; diese wurde dann oft Staatspensionär (state pensioner) genannt. Manchmal auch für den Vorgang der Pensionierung gesagt. Siehe Apanage, Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen, Rentner.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen