BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Parallelwährung, Bezeichnung

Parallelwährung (ancillary currency; parallel money)

Andere Bezeichnung für Nebenwährung. Bei gleichzeitiger Verwendung von Gold und Silber als Währungsmetall fehlt ein gesetzlich vorgeschriebenes Wertverhältnis zwischen beiden Edelmetallen. Nicht (nur) eine Zentralbank, sondern mehrere Banken bringen Zahlungsmittel in Umlauf. Der Wirtschaftsverkehr wir jenes Geld bevorzugen, das am wertstabilsten ist. Der Staat müsste sich darauf beschränken, die Gleichbehandlung der verschiedenen Zahlungsmittel zu gewährleisten, insbesondere zur Erfüllung der Steuerpflicht. Die Vorteile und (die wohl überwiegenden) Nachteile eines solchen Nebeneinanders wurden in der nationalökonomischen Geldtheorie um 1970 breit erörtert. Siehe Geld, privates.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen