BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Optionsprämie, Entgelt

Optionsprämie (option premium)

Entgelt des Käufers einer Option an den Verkäufer (Stillhalter). Dieser ist verpflichtet, die betreffende Menge des Basiswertes zum vereinbarten Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put), wenn der Inhaber seine Option ausübt. -Der Preis für eine Option gestaltet sich in der Regel nach dem aktuellen Kurs des Basiswertes, dem Ausübungspreis, der Laufzeit der Option, der (risikofreien) Verzinsung innert der Laufzeit der Option und der Volatilität des Ertrags aus dem Basiswert.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen