BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Offenlegung, Institute

Offenlegung, öffentliche (public disclosure)

Institute in Deutschland müssen seit Jahresbeginn 2007 einmal jährlich Befunde über das Eigenkapital, die Risikolage und das Risikomanagement veröffentlichen. Rechtsgrundlage ist § 26a KWG in Verbindung mit § 321 SolvV. Siehe Berichtsschwelle. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (freie Wahl des Publikationsweges; Ausnahmen).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen