BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Namenspapier, Urkunde

Namenspapier (registered security)

Urkunde, die für die Übertragung des verurkundeten Rechts unentbehrlich ist. Dazu gehören die Rektapapiere (Namenspapiere im engeren Sinne); diese lauten grundsätzlich auf eine bestimmte, in dem Papier mit Namen bezeichnete Person und können bloss durch Abtretung und Übergabe oder durch Erbgang übertragen werden und Orderpapiere, die auf eine bestimmte Person oder an deren Order lauten; sie werden durch Indossament übertragen. Siehe Aktie.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen