BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Namensanteil, Kapitalanlagegesellschaft

Namensanteil (registered share)

Über das von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegte und betreute Vermögen werden keine Anteilscheine (Regelfall) ausgegeben. Vielmehr führt der Fonds ein Verzeichnis der Anleger. Siehe Investmentanteil.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen