BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Nachschuss-Verpflichtung, Nachschusspflicht

Nachschuss-Verpflichtung auch Nachschusspflicht (obligation to provide additional securities; obligation to make an additional capital payment) )

Geht der Kurs der bei der EZB verpfändeter (lombardierter, pensionierter) Wertpapiere unter eine im voraus festgesetzte Grenze, so muss auch hier der Geldnehmer das Depot durch weitere Wertpapiere verstärken. Bei Kreditgenossenschaften in Deutschland die Pflicht der Mitglieder, zusätzlich zu ihrer getätigten Einlage einen weiteren Betrag zum Ausgleich allfälliger Verluste an die Genossenschaft zu zahlen. In der Regel ist satzungsgemäss die Nachschuss- Pflicht in ihrer Höhe auf die Einlage beschränkt. Siehe Barmarge, Einschuss, Margenausgleich, Margendeckung, Nachschuss-Aufforderung, Repo-Geschäft, Schwankungsmarge, Sicherheitsmarge, Unterlegung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen