BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Münze, Metallstück

Münze (coin; mint)

Allgemein und umgangssprachlich ein jedes geprägte oder gegossene Metallstück in runder oder eckiger Form mit Inschrift und einer Wertangabe, ohne Rücksicht auf seinen heutigen Verwendungszweck (Zahlungsmittel, Kapitalanlage, Sammlerstück, Antiquität). Als Zahlungsmittel jetzt gültiges und daher mit Annahmezwang ausgestattetes, in der Regel gerundetes Metallstück (Hartgeld). Ort, an dem Geldstücke und Medaillen geprägt werden. -Die Abgrenzung zwischen Münze und Medaille ist nicht eindeutig. Oft werde alle unter enthaltenen später nachgefertigten Stücke neu geprägte Exemplare ohne gesetzliche Zahlungsmitteleigenschaft sowie die nur als Anlageobjekt nachgefragten, wiewohl rein theoretisch mit Zahlungsmitteleigenschaft versehenen Stücke (etwa: Gold-Dollar, Vreneli) als Medaille bezeichnet. -Nach EU-Recht müssen Nachahmungen ausser Kurs gesetzter oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordener Münzen eindeutig erkennbar sein. Anderenfalls kann die Prägung als Falschgeld verdächtige Münze eingezogen werden, und der Ausgeber bzw. Verbreiter erwartet ein Strafverfahren. Siehe Abnutzung, Alliage, Anlage-Münze, Annahmezwang, Aushingeld, Auswurfgeld, Avers, Bargeld, Denkgeld, Eisengeld, Fehlprägung, Geld, böses, Geld, schweres, Halling, Heller, Kaisermünze, Katzengeld, Kipper, Koala, Kreuzer, Kurantmünze, Medaille, Münzpflege, Münzregal, Noble, Numismatik, Passiergewicht, Rändelung, Remedium, Revers, Scheidemünze, Wipper.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen