BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Mautgeld, Speditionsgewerbe

Mautgeld (toll surcharge)

Im Speditionsgewerbe ein Aufschlag, der zusätzlich zum Frachtgeld (carriage charge) dem Vertragspartner in Rechnung gestellt wird. Der jeweilige Betrag richtet sich in der Regel nach der Höhe der aktuellen Strassenbenutzungsgebühr für Camions auf Autobahnen (autobahn toll) bzw. bei Anlieferung im innerstädtischen Bereich zusätzlich nach der dort allfällig erhobenen Citymaut (inner city toll). Verlangt die Lieferung auch das Befahren von gebührenpflichtigen Privatstrassen, so wird der Kunde daneben mit der dort erhobenen Maut (road user charge) belastet. Weil die entsprechenden Nutzungsgebühren oftmals rasch erhöht werden (etwa die Citymaut in Abhängigkeit von der innerstädtisch gemessenen Feinstaub-Belastung), so müssen sich Spediteure (Spetter) von diesen schwer kalkulierbaren Kosten (erratic costs) freihalten, um nicht Verluste einzufahren. Siehe Dieselgeld, Maut, Referenzpreis, Standgeld, Wartegeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen