BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Küchengeld, Frühere

Küchengeld (feeding duty; household entering fee)

Frühere Abgabe zur Beköstigung herrschaftlichen Personals. Gebühr, die mancherorts bei Einheirat in den Haustand einer Witwe bzw. eines Witwers zu entrichten war.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen