BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kreditgenossenschaften, Personengruppen

Kreditgenossenschaften (credit unions; credit co-operatives)

1 Allgemein Personengruppen, die ihr gespartes Geld zusammenlegen und zu günstigen Bedingungen an die kreditnachfragenden Mitglieder ausleihen. Den Geschäftsbetrieb besorgen (oft nebenamtlich) dafür gewählte Genossen. In den USA gibt es an die 25 000 solcher Institute, fast ausschliesslich im Sektor der Landwirtschaft. 2 In Deutschland unter der namentlich geschützten Gattungsbezeichnung Genossenschaftsbanken und auf eigene Weise juristisch verfasst. Siehe Drei-Säulen-Modell, Nachschuss-Pflicht, Volksbank, Zinsknechtschaft. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 113 (Statistik).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen