BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Krangeld, Frühere

Krangeld (crane charge)

Frühere (und mancherorts auch noch bis heute fortbestehende) Gebühr für die Nutzung einer öffentlichen Hebemaschine, um Waren in erster Linie vom Landverkehr auf ein Schiff oder umgekehrt zu laden. Früher auch in manchen Städten bei sämtlichen Handeltreibenden eingezogene Abgabe, um einen Kran (als "gemeinheitliche Anstalt") anzuschaffen. Heute teilweise in Wassersportvereinen (Bootclubs) von den Mitgliedern verlangte Umlage für die Beschaffung und Wartung eines Lastenhebers. Zahlung für die Inanspruchnahme eines Mobilkrans (Autokrans, Fahrzeugkrans), vor allem bei jederart Bauten, einschliesslich von Funktürmen und Windkraftanlagen. Im Jargon auch (abkürzend?) gesagt vom Krankengeld. Siehe Abfertigungsgeld, Ankergeld, Bordinggeld, Einkaufgeld, Fremdhafengeld, Hafengeld, Furtgeld, Kaigeld, Kapgeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Pfundgeld, Schleusengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen