BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kopfgeld, Altertum

Kopfgeld (head money; bounty on head; third punter pay; per capita quota)

1 Ein seit dem Altertum bekannter Vorläufer der Einkommensteuer, bei der jede Person in der Regel mit dem gleichen Betrag zu einer Abgabe in Bargeld herangezogen wurde, ohne Rücksicht auf ihre Leistungsfähigkeit oder auf ihre Einkommens-und Vermögensverhältnisse; auch Kopfsteuer und in alten Dokumenten Bauergeld genannt. 2 Von Unternehmen zu leistende Abgabe, berechnet nach der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (Lohnkopfsteuer; employed persons tax). 3 Zahlung an denjenigen, der eine von den Behörden gesuchte Person aufspürt. Einnahme einer Dirne vom dritten Kunden des Tages. 5 Kopfbetrag bei der Währungsreform 1948 in Deutschland. Siehe Familien-Abgabe, Fussgeld, Handgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen