BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Konsolidierung, Einbeziehung

Konsolidierung (consolidation; stengthening)

Die Einbeziehung von Unternehmen in die Bilanz, die unter dem beherrschenden Einfluss der Berichtsgesellschaft (des bilanzierenden Unternehmens) stehen. -In der Regel wurde dabei (auch nach IFRS) lange nur von einer Stimmrecht-Mehrheit (voting control) ausgegangen. Das führte dazu, dass für Banken keine Konsolidierungspflicht für ihre Zweckgesellschaften bestand, wiewohl der Originator über verschiedene Schienen (vor allem im Zuge des Credit Enhancements über unwiderrufliche Kreditzusagen) letztlich das Liquiditäts-und Insolvenzrisiko des Conduits trug. -Erst gelegentlich der Subprime-Krise 2007 schienen diese Mängel plötzlich hell auf. Zweckgesellschaften mussten jetzt (als es zur Absatzstockung bei Asset Backed Securities kam) die Fazilitäten in Anspruch nehmen, was einige der originierenden Banken in Schieflage brachte und die Zentralbanken dazu zwang, in Sonderaktionen Liquidität bereitzustellen um das Austrocknen des Marktes für kurzfristige Ausleihungen zu vermeiden. In der Sprache der Aufsichtsbehörden die Zusammenziehung von Geschäftsprozessen oder Geschäftsbereichen bei einer Bank mit dem hauptsächlichen Ziel, eine Senkung der Fixkosten zu erreichen. Wege dahin sind vor allem Fusionen und Übernahmen, Outsourcing und Insourcing, Zusammenarbeit zwischen Banken und Rationalisierung innert eines Instituts. Siehe Aktivitäts-Verlagerung, bilanzbestimmte, Stimmrecht- Kriterium. Vgl. Monatsbericht der EZB vom November 2007, S. 18 ff. (Auswirkungen der Subprime-Krise; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom Dezember 2007, S. 32 ff. (Liquiditätssteuerung durch die Mindestreservepolitik während der Subprime-Krise), S. 45 ff. (Umfrage zum Kreditgeschäft in Zusammenhang der Subprime-Krise; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom Januar 2008, S. 16 ff. (Liquiditätshilfen der EZB).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen