BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kompensation, Glattstellung

Kompensation (compensation; batering)

Die Glattstellung gegenseitiger Forderungen in Geld auf dem Wege einer Verrechnung. Geschieht dies nur zwischen Banken, so spricht man von Clearing, im Falle von Unternehmen von Netting. Der Austausch Ware gegen Ware auf der Ebene von Unternehmen oder Staaten (wie etwa im ehemaligen Ostblock), auch Barat(t)-Geschäft genannt und dort üblich, wo das Geld seine Funktion als Zwischentauschmittel nicht erfüllen kann. Freilich müssen sich auch hier die Tauschpartner auf einen gemeinsamen Wertmesser einigen (im einstigen Verbund der Ostblock- Staaten waren dies in der Regel Weltmarktpreise in USD). In Mangel-und Planwirtschaften der (in der Regel verbotene und strafbare) Tausch knapper, allgemein begehrter Güter gegen andere Güter (Waren oder Dienstleistungen). Siehe Abschlag, Baratgeschäft, Geldabschaffung, Gutschein, Netting, Tausch-Gutschein, Warengeld, Zigarettenwährung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen