BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Karte, Zahlungsverkehr

Karte (card)

Wenn nicht anders definiert, in Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr ein regelmässig aus Kunststoff verfertigter, graphisch je nach Ausgeber unterschiedlich gestalteter, handtellergrosser, computerlesbarer Ausweis, mit dem sich auf verschiedene Weise und in verschiedenem Umfang die Zahlung durch Bargeld ersetzen lässt. Siehe Barzahlungsklausel, Card Verification Value, Chipkarte, Community Card, Computerzahlung, Firmenkreditkarte, Geld, elektronisches, Geldkarte, Geldnutzen, Guilloche, Interoptabilität, Karte, multifunktionale vorausbezahlte, Karten-Allianz, Karten- Echtheitsprüfung, Kreditkarte, Konto, anonymes, Kundenkarte, Netzgeldgeschäft, Pay per Touch, Plastikgeld, POS-Banking, Prozessor, Single European Payment Area, Ticketing, electronic.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen