BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kapitalstock, Sondervermögen

Kapitalstock (capital stock)

Sondervermögen (Fonds) einer Kapitalanlagegesellschaft, über das in der Regel eine feste (geschlossener Fonds) oder veränderliche (offener Fonds) Anzahl von Anteilsscheinen ausgegeben wird. Das nach bestimmten Regeln des volkswirtschaftlichen Rechnungswesens ermittelte und bewertete Anlagevermögen eines Landes. Siehe Investition, Investitionsquote, Kapital, Kapitalkoeffizient, Realkapital, Sachkapital, Vermögen, Zinsallkokations-Funktion.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen