BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kanzleigeld, Früher

Kanzleigeld (chancellery fee; receipts of barrister)

Früher eine Gebühr für die Abfassung und schriftliche Ausfertigung oder die Abschrift eines Dokumentes (Kopialiengeld) durch eine Behörde. Im besonderen auch die Zahlung, welche nach einem von Papst Leo X. im Jahr 1514 herausgegebenen Verzeichnis für die Inbesitznahme geistlicher Ämter, Dispensationen und Ablässe dem Apostolischen Stuhl zu überweisen war (taxa cancellariae Apostolicae). Heute gesagt von Einnahmen, die ein Rechtsanwalt aufgrund von Honoraren vereinnahmt oder Geld, das ein Anwalt aus eigener Tasche in die Kanzlei (auch als Geschäftsanteil) einzahlt. Siehe Ablassgeld, Annaten, Beichtgeld, Dispensationsgeld, Gebühr, Karniergeld, Kathedralgeld, Kirchgeld, Opfergeld, Palliengeld, Peterspfennig, Prokurationsgeld, Seminargeld, Sportel, Taxe.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen